Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Amtsordnung

01.03.2010

Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU SH I. Liebing, MdB, zum Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Amtsordnung:

Die Zielsetzung der Kläger von den Grünen und dem SSW, die bewährten Gemeindestrukturen in Schleswig-Holstein zu zerschlagen, ist gescheitert. Die beiden Fraktionen wollten mit ihrer Klage eine neue Kommunalstruktur mit Großgemeinden erreichen. Für dieses Ziel haben sie weder im Landtag noch in der Bevölkerung eine politische Mehrheit. Und jetzt ist auch der Weg über das Verfassungsgericht gescheitert. Die Kommunalstruktur in Schleswig-Holstein hat sich bewährt und wird auch vom Verfassungsgericht nicht in Frage gestellt. Das ist gut so, denn die Ziele der Grünen und des SSW würden eine Einschränkung des ehrenamtlichen kommunalpolitischen Engagements und der kommunalen Selbstverwaltung bedeuten. Es ist gut, dass diese falsche Zielsetzung gestoppt wurde.

Gut ist auch, dass das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber zwei Handlungsoptionen aufgezeigt hat. Entweder die Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben auf die Ämter zu beschränken oder der Gesetzgeber entscheidet sich für eine Volkswahl auf Amtsebene. Der Landtag hat jetzt bis 2014 Zeit, in Ruhe über eine neue Regelung zu entscheiden.

Festzustellen bleibt aber, dass das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichtes zur Amtsordnung keinerlei Veranlassung gibt, die Gemeindestruktur in Schleswig-Holstein in Frage zu stellen. Im Gegenteil: Die Struktur aus bürgernah ehrenamtlich geleiteten Gemeinden mit gut aufgestellten hauptamtlichen Amtsverwaltungen hat sich bewährt. Dies gilt auch für die Stärkung der Amtsverwaltungen durch die in den vergangenen Jahren erfolgten Ämterfusionen. Die sich insbesondere aus dieser Entwicklung ergebenden Herausforderungen hat das Landesverfassungsgericht deutlich benannt. Sie sind jetzt im Detail zu prüfen und verantwortungsbewusst in einer veränderten Amtsordnung umzusetzen. Dies betrifft aber nur die Aspekte, die das Gericht angesprochen hat, insbesondere das Wahlrecht.

verantwortlich:
Jörg Hollmann
KPV-Landesgeschäftsführer
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