
"Die gefundene Übereinkunft ist extrem zurückhaltend. Sie berücksichtigt selbstverständlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Es ist jedoch wichtig, dass technische Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung auch rechtssicher genutzt werden können", so Liebing. In Richtung der lautstarken Kritiker des Kompromisses forderte der Landesvorsitzende, mit der Diskussion auf dem Teppich zu bleiben: Es werde nach Inkrafttreten des Gesetzes keine massenhafte Überwachung stattfinden, ebenso wenig würden Grundrechte beschnitten, so Liebing abschließend.
Pressesprecherin
Katrin Albrecht
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