
Zu einem intensiven Gedankenaustausch über kommunalpolitische Themen traf die Arbeitsgemeinschaft "Christdemokratischer kommunaler Wahlbeamter" am heutigen Donnerstag mit dem Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion und CDU-Landesvorsitzenden Dr. Christian von Boetticher, MdL, zusammen. Kommunalfinanzen, kommunales Verfassungsrecht und der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten in den Kommunen standen dabei im Mittelpunkt.
Zum vom Innenminister Klaus Schlie, MdL, vorgelegten Bericht über die Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts und insbesondere der Amtsordnung erklärt der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing, MdB, im Anschluss an die Gesprächsrunde:
„Bei der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils geht es um eine behutsame Fortentwicklung, aber nicht um neue Strukturen der gemeindlichen Ebene. Der Weg, den Innenminister Klaus Schlie jetzt weist, ist richtig. Weder für die Direktwahl der Amtsausschüsse noch für eine Gemeindegebietsreform mit Amtskommunen gibt es eine sachliche Notwendigkeit, auch keine zwingende Vorgabe des Verfassungsgerichts. Hierfür gibt es auch nicht die notwendige Akzeptanz bei den Kommunalpolitikern.
Entscheidend ist, die Gemeinden als Träger der kommunalen Selbstverwaltung zu erhalten. Die Grundrichtung, die auch Innenminister Schlie empfiehlt, ist richtig. Beratungsbedarf besteht aber über unbürokratische Kooperationsformen innerhalb der Ämter. Die Ämter müssen weiterhin ihre Funktion als Kooperationsräume wahrnehmen können.
Die Strukturentscheidungen zur künftigen Gemeinde- und Amtsebene müssen jetzt zügig beraten und entschieden werden. Die SPD, die dies auf die lange Bank schieben möchte, drückt sich nur vor einer eigenen inhaltlichen Position. Rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2013 und den dafür anstehenden Kandidatennominierungen muss klar sein, wohin die Reise geht.
Die KPV Schleswig-Holstein wirbt weiterhin für den vom CDU-Landesvorstand verabschiedeten Beschluss, die gesetzliche Regelung, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte einstellen zu müssen, abzuschaffen. Die KPV favorisiert, eine entsprechende Generalklausel zu schaffen, die die künftige Aufgabenwahrnehmung der Gleichstellung von Männern und Frauen und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen der Entscheidung den Kommunalpolitiker vor Ort überträgt. Damit werde nicht die Aufgabe selbst abgeschafft, aber den Kommunen mehr Entscheidungskompetenz eingeräumt“, so Liebing abschließend.
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